Borkum und seine Flüchtlinge

Heidi Eden und die Flüchtlinge auf Borkum

Seit drei Wochen leben mehr als 300 Flüchtlinge in der Borkumer Jugendherberge und bei mir lernen sie die ersten Worte Deutsch.
Anfang des Monates störte der NDR mit einigen Reportern meinen Unterricht.

NDR, Hallo Niedersachsen vom 07.11.2015 19:30 Uhr

Landkreis Leer

Notunterkunft für Flüchtlinge auf Borkum – Fragen und Antworten / Informationen

(Stand 19.Oktober 2015, 13 Uhr)

Warum werden Flüchtlinge im Kreis Leer untergebracht und wie viele sind es?

Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
In den Städten und Gemeinden des Kreises Leer sind mit Stand Sep. 2015 insgesamt rund 1000 Flüchtlinge (aktuell hier als asylsuchend gemeldet, ohne Entscheidung im Asylverfahren) untergebracht.

Am 14.Oktober am späten Nachmittag hat die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen den Kreis Leer gemäß Paragraph 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) um Amtshilfe gebeten, ab Freitag, 16.Oktober, bis Mittwoch, 21. Oktober, Notunterkünfte für 300 Flüchtlinge einzurichten. Die Unterkünfte sollen der Erstaufnahme dienen und laut Auskunft des Ministeriums vorübergehend bis November vorgehalten werden.

Wo werden die Flüchtlinge in Notunterkünften untergebracht?

Jugendherberge Borkum, „Am Wattenmeer“, Reedestraße 231, 26757 Borkum

Nach welchen Kriterien wurde der Standort ausgesucht?

Für die Unterbringung kommen nur Grundstücke und Gebäude in Betracht, die kurzfristig zur Verfügung stehen und entsprechende Grundinfrastruktur bereitstellen. Die Jugendherberge auf Borkum bietet 611 Betten in sechs Unterkunftshäusern mit zusammen 169 Zimmern und sanitären Anlagen.

Wann werden die Flüchtlinge ankommen?

Am Freitag, 16. Oktober 2015, sollten 100 Menschen am Nachmittag auf der Insel eintreffen. Angekommen sind 71.

Am Sonntag waren ebenfalls 100 Menschen angekündigt, es kamen 97. Zurzeit leben 168 Menschen in der Jugendherberge. Am Mittwoch, 21. Oktober, werden wieder 100 erwartet.

Wie lange werden die Flüchtlinge in der Notunterkunft bleiben?

In der Erstaufnahme verbleiben die Flüchtlinge in der Regel einige Wochen. Das Asylbewerberverfahren sollte in dieser Zeit eingeleitet werden. Laut Schreiben der Landesaufnahmebehörde vom 14.Oktober 2015, sollen die Menschen bis November in der Notunterkunft untergebracht werden.

Wer sind die Flüchtlinge(Kinder, Männer, Frauen)? Woher kommen die Flüchtlinge?

Das weiß /wusste der Landkreis Leer vor dem Eintreffen nicht. Der Landkreis erhält die Informationen erst, wenn die Busse losgefahren sind. Aber auch diese Angaben können dann tatsächlich vor Ort abweichen. An Bord der Fähre findet eine Registrierung der Menschen seitens der Ausländerbehörde statt.
Bei den Flüchtlingen, die Freitag und Sonntag angereist sind, handelt es sich vorwiegend um Afghanen sowie um einige Syrer, Iraner und Iraker. Darunter 11 Frauen und einige
minderjährige Jugendliche, die ohne ihre Familien geflüchtet sind.

Wie werden die Flüchtlinge versorgt und betreut?

Der Landkreis wird für die Notunterkunft zuständig sein. Verwaltungsmitarbeiter, Mitarbeiter des Roten Kreuzes, das Personal der Jugendherberge und ein Sicherheitsdienst werden rund um die Uhr vor Ort sein. Dabei werden sie tatkräftig von Hilfsorganisationen unterstützt.

Wie sind Sicherheit und Ordnung gewährleistet?

Auf Borkum kümmert sich ein Sicherheitsdienst seit Freitag um Sicherheit und Ordnung. Zudem ist die Polizei in die Arbeit und Koordination eingebunden und wird Präsenz zeigen. Sie führt vor Aufnahme in die Herberge umfangreiche Kontrollen bei den Flüchtlingen durch.

Wie werden die Flüchtlinge medizinisch betreut?

Nach der Ankunft durchlaufen die Flüchtlinge zunächst einen ersten Medizincheck. Erfahrene Ärzte des Kreis-Gesundheitsamts sorgen zusammen mit Kollegen aus Krankenhäusern und Praxen für gründliche Untersuchungen und eine angemessene medizinische Betreuung.

Quelle:
http://www.landkreis-leer.de/media/custom/2051_2906_1.PDF?1445258869
Notunterkuenfte für Fluechtlinge auf Borkum – FAQ des Landkreises Leer vom 19.10.2015

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